Mit dem Camper frei stehen

Was ist erlaubt?
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Viele Menschen kaufen sich einen Camper, weil sie frei sein möchten. Selbst bestimmen, wohin die Reise geht und einfach dort stehen bleiben, wo es einem gefällt. Das klingt grundsätzlich nach einer fantastischen Idee, doch was sagt eigentlich der Gesetzgeber dazu? Ist es erlaubt, seinen Camper überall abzustellen? Wie immer ist es bei diesem Thema mit der europäischen Einigkeit nicht weit her. Deshalb ist es eine gute Idee, sich vor der Fahrt mit den Bestimmungen in den einzelnen Ländern etwas näher auseinanderzusetzen

Die Bestimmungen in Deutschland

Beginnen wir unsere Reise durch den europäischen Gesetzesdschungel am besten im eigenen Land. Viele Off-Roader sind auch hier gerne abseits der Campingplätze unterwegs. In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, für eine Nacht mit dem Wohnmobil stehenzubleiben. Wer jetzt denkt, das klingt zu einfach Deutschland, liegt leider richtig. Denn selbstverständlich ist auch diese Regelung mit Einschränkungen verbunden. Das Abstellen ist nämlich nur dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich (etwa durch die Ankündigung auf einem Schild) ausdrücklich verboten ist.

Doch damit noch nicht genug: Grundsätzlich ist das Abstellen des Campers nämlich nur dann erlaubt, wenn es sich dabei um eine Fahrtunterbrechung handelt, die zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient. Wer in seinem Camper also irgendwo in Deutschland eine Nacht verbringen möchte, sollte sich schon eine passende Ausrede für eine mögliche Kontrolle zurechtlegen. Denn sonst drohen möglicherweise hohe Strafen, die wohl besser in Zubehör wie beispielsweise eine Luftfeder für Ihr Wohnmobil investiert sind. In vielen Fällen reicht aber einfach die Wahrheit. Denn auch wer sich zu müde fühlt, um die Fahrt fortsetzen zu können, darf eine entsprechende Fahrtunterbrechung einlegen, bis er wieder fahrtüchtig ist. An bestimmte Uhrzeiten ist diese Regelung nicht gebunden. So weit also die Regelung in Deutschland. Doch was passiert, wenn mit dem Wohnmobil das Land verlassen wird?

Eine Reise durch den europäischen Gesetzesdschungel

Begeben wir uns einfach einmal in das Heimatland des Caravanings. Ja genau, die Niederlande! Wer denkt, dass die Bestimmungen hier lockerer sind als in Deutschland, der irrt. Frei Stehen ist grundsätzlich verboten und wird zum Teil mit hohen Strafen geahndet. Genauso verhält es sich auch beim kleinen Bruder Luxemburg. Ähnlich sieht die Lage auch in der Schweiz aus. Die Eidgenossen sind jedoch so freundlich, auf so gut wie jedem größeren Parkplatz mit Schildern auf das Verbot hinzuweisen.

Na gut, dann fahren wir eben nach Österreich! Hier ist das frei Stehen zwar teilweise erlaubt, allerdings ist das nicht flächendeckend der Fall. In den Bundesländern Tirol und Wien ist das Abstellen in der freien Wildbahn gänzlich untersagt, ansonsten wird es zumindest teilweise toleriert. Nähere Auskünfte dazu gibt es zum Beispiel beim Österreichischen Camping Club (ÖCC).

Ungefähr genauso wie in Österreich sind die Gesetze auch in Frankreich leider etwas verwirrend. In den Naturschutzgebieten sowie in der Nähe von Denkmälern und Sehenswürdigkeiten ist Wildcamping generell untersagt, ansonsten kocht auch hier jede Region ihr eigenes Süppchen. Oftmals sind aber spezielle Areale ausgewiesen, in denen das freie Stehen sogar ausdrücklich erlaubt ist.

An die deutschen Regelungen angelehnt haben sich vor allem die Länder Italien, Belgien und Dänemark. Auch hier ist es grundsätzlich gestattet, eine Nacht im Camper zu verbringen. Das ist für alle, die ohnehin eine Rundfahrt planen und dabei jeden Tag ein Stückchen Weg zurücklegen, eine gute Sache. Viel länger als zehn Stunden sollte der Camper dabei aber nicht am gleichen Ort stehen. Vor allem in Italien gibt es darüber hinaus viele Parkplätze, auf denen mit Schildern darauf hingewiesen wird, dass die Abstellung des Campers über Nacht ausdrücklich verboten ist.

In Tschechien ist das Übernachten grundsätzlich nur auf den vorgesehenen Camping- oder Stellplätzen erlaubt. Die Übermüdung gilt hier als rechtliche Grauzone. Es ist keinesfalls gewährleistet, dass man damit ungestraft davonkommt.
Besondere Vorsicht ist in Bulgarien und Kroatien geboten. Denn hier ist es nicht einmal gestattet, auf einem Privatgrund im Camper zu übernachten. Also selbst, wenn es dazu das Einverständnis des Eigentümers gibt, kann die Polizei trotzdem eine Strafe aussprechen.

 

Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/vwbus-camping-camper-2450216/

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