Wann zahlt die Kfz-Versicherung (nicht)?

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Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter in Deutschland Pflicht. Bei Pick Ups und SUVs besteht häufig die Wahlmöglichkeit, das Fahrzeug als PKW oder als LKW anzumelden und zu versichern. Hier lohnt es, sich vor dem Kauf ausführlich zu informieren, denn die Einstufung eines ist nicht ganz eindeutig. Doch muss die Kfz-Versicherung eigentlich jeden Schaden regulieren?

Alkohol am Steuer

Bei Alkohol am Steuer versteht die KFZ-Versicherung keinen Spaß. Wer mit einem Promillegehalt über 0,5 Promille bis 1,1 Promille einen Unfall verursacht, muss mit einer Leistungskürzung seitens der Kfz-Versicherung von bis zu 50% rechnen. Wenn der Alkoholgehalt über 1,1 Promille liegt, muss sie im Falle eines Kaskoschadens überhaupt nicht zahlen. Innerhalb der KFZ-Haftpflicht werden zwar andere entstandene Schäden, zum Schutz des Unfallopfers, durch die Kfz-Versicherung reguliert - der Fahrer kann jedoch bis zu einer Höhe von 5000 Euro in Regress genommen werden.

Haftet die Kfz-Versicherung wenn der TÜV abgelaufen ist?

Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz auch ohne gültige TÜV-Plakette gewährleistet. Der TÜV fungiert lediglich als Sicherheitsprüfstelle, die die Straßentauglichkeit der Autos feststellt. Im Falle eines Unfalls prüft die Kfz-Versicherung eventuell, ob der Fahrer bzw. der Fahrzeughalter grob fahrlässig gehandelt hat. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn der Fahrer Kenntnis darüber hat, dass die Bremsen am Fahrzeug nicht ordnungsgemäß funktionieren und er trotzdem damit am Straßenverkehr teilnimmt. Je nachdem welche Mängel am Fahrzeug vorliegen, kann auch das Fahren ohne TÜV als grob fahrlässig gelten, sofern die Mängel dem Fahrzeughalter bekannt waren.

Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Wildunfall?

Für Wildunfälle am eigenen Fahrzeug springt die Teilkaskoversicherung ein. Voraussetzung für die Haftung ist ein Nachweis, dass ein Wildtier für den Unfall verantwortlich ist. Hier zählen Spuren des Tieres am Fahrzeug in Form von Blut, Haaren oder auch Kot. Gerade bei Pick Ups oder SUVs können die Schäden auf den ersten Blick nicht offensichtlich sein, wenn sie sich am Unterboden des Fahrzeuges befinden. Glücklicherweise sind Fahrer von SUVs bei Unfällen besser geschützt. Da der Fahrer bzw. der Fahrzeughalter in der Beweispflicht gegenüber der Versicherung ist, müssen Spuren am Fahrzeug dokumentiert werden. Dies kann durch Fotos und das Protokoll des zuständigen Revierförsters oder der Polizei erfolgen.

Wer zahlt, wenn aus dem Auto geklaut wird?

Handys, Geldbörsen oder Handtaschen, die unbeaufsichtigt im Fahrzeug liegen, locken Diebe an. Gerade diese Dinge sind aber nicht über die Kfz-Versicherung versichert. Die Kasko-Versicherung leistet nämlich nur für Einbruchsschäden, die am Fahrzeug entstehen und für entwendete Gegenstände, die fest im Fahrzeug verbaut sind, wie etwa Autoradios oder werkseitig verbaute Navis. Andere Wertgegenstände, wie Handys oder ähnliches können aber über die private Hausratversicherung abgedeckt sein.



Bildquelle: pixabay.de

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