Informatives zur Kfz-Zulassung

Tipps für einen reibungslosen Verlauf
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Kein Fahrzeug darf im Straßenverkehr ohne Zulassung bewegt werden. Das Anmelden bei der Zulassungsstelle ist somit ein Muss. Welche Unterlagen hierfür nötig sind und wie hoch die Kosten ausfallen, wird in diesem Beitrag geklärt. Auch Wunschkennzeichen sind Thema.

Terminvereinbarung, Vollmacht & Internet-Zulassung

Damit in den Räumlichkeiten der zuständigen Zulassungsstellen keine unnötigen Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen, sollte vorab ein Termin vereinbart werden. Diesen Service bietet zwar nicht jede Zulassungsstelle, aber ein Anruf kann dahingehend nicht schaden. Welche Verkehrsbehörde beziehungsweise welches Verkehrsamt regional für die Anmeldung verantwortlich ist, lässt sich beim Kraftfahrt-Bundesamt über das Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden ermitteln. Fahrzeughalter, welche zur Zulassung nicht persönlich erscheinen können, haben die Möglichkeit einer Vertrauensperson eine Vollmacht auszustellen und diese mit der Erledigung vor Ort zu beauftragen. Vordrucke für die Vergabe einer derartigen Vertretungsmacht stellen Zulassungsstellen online bereit.

Gut zu wissen: Vielerorts ist die Online-Zulassung von Fahrzeugen Teil des Servicespektrums. Die Übergabe der nötigen Unterlagen sowie der Nummernschilder wird über über Postfilialen abgewickelt.

Wichtige Unterlagen für erfolgreiches Zulassen

Der Behördengang der Kfz-Zulassung macht das Vorlegen mehrerer Dokumente notwendig. Zum einen die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Außerdem einen gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass und eine Versicherungsbestätigung. Letztere war im Rahmen der Kfz-Zulassung in der Vergangenheit als sogenannte Deckungskarte bekannt. Das Dokument diente als Versicherungsbestätigungskarte. Ohne dieses Schriftstück, war eine Zulassung nicht möglich.

Der mit Risiken verbundene Umweg über Papierdokumente wurde im März 2008 von der digitalen Alternative abgelöst: Statt die Vorlage von Deckungskarten als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge vorzuschreiben, erfolgt die Abwicklung des Verfahrens seither mit der elektronischen Versicherungsbestätigung, kurz eVB. „Alle beteiligten Instanzen wie die Versicherungen, die KFZ-Zulassungsstellen in ganz Deutschland und das Kraftfahrt-Bundesamt sind elektronisch miteinander vernetzt. Dies begünstigt den Datenaustausch, so dass kein Umweg über ausgedruckte Schriftstücke mehr genommen werden muss“, so die Info zur ehemals Doppelkarte, jetzt eVB Nummer des digitalen Ratgebers zur elektronischen Versicherungsbestätigung. Das Beantragen dieser Nummer ist kostenlos. Darüber hinaus kann die Zulassungsstelle unter anderem das CoC-Dokument und einen HU-Bericht voraussetzen. Welche Dokumente im Detail nötig sind, hängt unter anderem davon ob, es sich um eine Zulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen beziehungsweise eine Ummeldung handelt:

Zulassung Neuwagen:

-Zulassungsbescheinigung Teil II

-Personalausweis oder Reisepass

-eVB

-CoC-Bescheinigung

Zulassung Gebrauchtwagen / Ummeldung

-Zulassungsbescheinigung Teil I

-Zulassungsbescheinigung Teil II

-Personalausweis oder Reisepass

-eVB

-Nachweis der letzten HU (falls bereits erforderlich)

-alte Kennzeichen 

Die CoC-Bescheinigung erhalten Fahrzeugbesitzer vom Autohändler. Das Dokument stammt vom Hersteller des Wagens und bestätigt, dass es der in der Europäischen Union gültigen Normen gerecht wird. Fehlen die CoC-Papiere, lassen sich diese beim Hersteller beantragen. Die Kosten schwanken erheblich. Gebühren bis 200 Euro sind durchaus denkbar. Im Zweifelsfall kann sich ein Vollgutachten von TÜV oder DEKRA lohnen, das als Alternative anerkannt ist.

Was im Rahmen der Zulassung nicht fehlen darf, ist ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für den Kfz-Steuer-Einzug sowie ein Zahlungsmittel zum Begleichen der fälligen Zulassungsgebühren.

Zulassungskosten und Informatives rund um Kennzeichen
Wie teuer die Zulassung wird, hängt vom Aufwand für die Zulassungsstelle ab. Die Anmeldung von Neuwagen schlägt mit etwa 26 Euro zu Buche. Für neue Kennzeichen werden weitere Kosten fällig, rund 25 Euro sind gängig. Umschreibungen von Fahrzeugen mit einem auswärtigen Kennzeichen verursachen teilweise Gebühren über 60 Euro. Werden Gebrauchtwagen mit Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirks angemeldet, werden für die Dienstleistung etwa 18 Euro verlangt. Die Wiederzulassung stillgelegter Wagen kostet häufig weniger als zwölf Euro.

Die freie Wahl des Kennzeichens ist beim Großteil der Zulassungsstellen möglich. Oft komfortabel über das Internet. Wer vorreservieren möchte, zahlt eine kleine Gebühr und muss den Zeitrahmen der Reservierung im Auge behalten. Läuft die Reservierung ab, wird das Kennzeichen wieder freigegeben. Wunschkennzeichen gehen mit Kosten von 10,20 Euro einher.

Möchten Fahrzeughalter ihr Kennzeichen trotz anderem Fahrzeug behalten, ist dies je nach Zulassungsbezirk erlaubt und mit den Wunschkennzeichen-Gebühren verbunden. „In einigen Bundesländern ist es zusätzlich möglich, das Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Kreis zu behalten. Es muss lediglich die neue Adresse in die Papiere eingetragen werden“, so der Hinweis des TÜV Nord in einem Verbrauchertipp zur Kfz-Zulassung. Weitere Angebote und dessen durchschnittlichen Preise:

     • Rote Kennzeichen: ca. 100 Euro
     • Oldtimerkennzeichen: ca. 40 Euro
     • Saisonkennzeichen: ca. 30 Euro
     • Kurzzeitkennzeichen: ca. 10 Euro

Weil die Gebühren für Zulassungen bei Kraftfahrzeugen nicht bundeseinheitlich geregelt sind, weichen die exakten Kosten ab. Lediglich der Preis für Wunschkennzeichen und dessen Vorabreservierung (2,60 €) steht einheitlich fest.


Titelbild „StockSnap“ entnommen unter pixabay.com


 

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