Das neue Punktesystem

Was man zur Reform wissen muss
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Nach längeren Diskussionen tritt zum 1. Mai 2014 eine Punktereform für die Verkehrssünderdatei in Flensburg in Kraft. Im Vorfeld gab es zahlreiche Debatten und Streitigkeiten um die Neuerungen - nun aber ist es beschlossene Sache. Doch was genau ändert sich für die Autofahrer ab Mai 2014?

Änderung des Punktesystems

Bisher wurden für einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zwischen ein und sieben Punkten eingetragen. Mit der Reform im Mai 2014 wird es nur noch zwischen ein und drei Punkten geben - allerdings wird die Punktegrenze, ab der der Führerschein entzogen wird, auch dramatisch gesenkt. Während man früher 18 Punkte sammeln musste, um den Führerschein zu verlieren, verliert man den Führerschein im neuen Punktesystem schon mit 8 Punkten in Flensburg. Wie viele Punkte vergeben werden, hängt von der Schwere des Verstoßes ab - einen Punkt gibt es für Ordnungswidrigkeit wie zu schnelles Fahren, während drei Punkte nur für Straftaten (wie beispielsweise Unfallflucht) verhängt werden. Nähere Informationen zu den verschiedenen Ordnungswidrigkeiten finden sich auf www.bussgeldkatalog.org

Was sich allerdings auch mit der Reform nicht ändert: bei einigen Straftaten (wie beispielsweise Trunkenheit im Straßenverkehr) wird der Führerschein sofort entzogen.

Verjährung von Punkten
Wie bisher ist auch nach der Reform eine Verjährung der Punkte möglich. Für die Verjährung gibt es unterschiedliche Fristen. Die Grundlage für die Entscheidung über die Verjährungsfrist ist der Grund, für den die Punkte vergeben wurden. Möglich sind zweieinhalb, fünf und zehn Jahre als Verjährungsfrist.
Eine wichtige Neuerung, die für viele Autofahrer interessant sein dürfte: bisher trat die Verjährung nur dann in Kraft, wenn in der Zwischenzeit keine neuen Punkte auf das Konto kamen. Dies ist nach der Reform nun nicht mehr so. Punkte verjähren auch dann, wenn neue Punkte auf das Konto gutgeschrieben werden.

Wie werden bestehende Punkte umgerechnet?

Da sich das Punktesystem grundlegend verändert, müssen die bestehenden Punkte mit der Reform umgerechnet werden. Hierfür wird folgendes Schema angewandt:

• 1-3 Punkte vor der Reform: 1 Punkt nach der Reform

• 4-5 Punkte vor der Reform: 2 Punkte nach der Reform

• 6-7 Punkte vor der Reform: 3 Punkte nach der Reform

• 8-10 Punkte vor der Reform: 4 Punkte nach der Reform

• 11-13 Punkte vor der Reform: 5 Punkte nach der Reform

• 14-15 Punkte vor der Reform: 6 Punkte nach der Reform

• 16-17 Punkte vor der Reform: 7 Punkte nach der Reform

• 18 oder mehr Punkte vor der Reform: 8 Punkte nach der Reform

Abbauen von Punkten
Auch nach der Reform ist es möglich, Punkte auf freiwilliger Basis abzubauen - allerdings nur, solange man maximal fünf Punkte auf dem Konto hat. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können Autofahrer zwei Punkte abbauen. Das Abbauen ist allerdings auf einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren begrenzt.

Im SUV Magazin Nr. 2/2014 haben wir alles rund um das neue Punktesystem nocheinmal ausführlich für Sie aufbereitet.

Zur Ausgabe SUV Magazin 02/2014

Kommentare (12)
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  1. Schawarma • vor 9 Jahren

    Nicht vergessen, morgen startet der bBlitzermarathon! Zur Abschreckung vor den Strafen finde ich ist ein Blick in den Bußgeldkatalog ganz hilfreich, hihi !

  2. superpremiumplus • vor 9 Jahren

    Ich würde gerne die anderen 7 Kommentar auch aufrufen, da es hier wohl um fahrpsychologisches Training ging, was mich interessiert. Aber ich kann nur die letzten 3 Kommis lesen :(

  3. 1000PS • vor 9 Jahren

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Straftat, Verwarnung und Ordnungswidrigkeit?