Abschluss der Kfz-Versicherung:

worauf Fahrzeughalter achten sollten
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Auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann nicht verzichtet werden:
Um Schadensersatzansprüche Dritter zu schützen, ist die Police eine zwingende Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung. Hinsichtlich der Prämien unterscheiden sich die unzähligen Versicherungstarife erheblich, doch auch bei den Leistungen lohnt eine genauere Betrachtung.

Hohe Deckungssummen vereinbaren

Die Differenzen beginnen bereits bei der Deckungssumme: Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden vor. Diese Summen klingen zunächst hoch, können im Zweifel allerdings zu gering ausfallen.

Beachtet werden muss nämlich, dass auch Operationen und mögliche Reha-Maßnahmen des Geschädigten von der Kfz-Versicherung gezahlt werden müssen. In besonders schwerwiegenden Fällen kommt möglicherweise noch eine lebenslange Rente hinzu. Die meisten Versicherer bieten deswegen eine pauschale Deckung von 100 Millionen Euro an, die Aufpreise fallen nur gering aus.

Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden

Weitere Unterschiede gibt es bei der Handhabung von grober Fahrlässigkeit. Der Gesetzgeber versteht darunter das außer Acht lassen der notwendigen Sorgfalt in besonders schwerem Maße. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine rote Ampel überfahren wird. Auch zu dichtes Auffahren oder die Handynutzung am Steuer können auf diese Weise interpretiert werden.

Würde eine Kfz-Versicherung die Zahlung verweigern, kann es schnell teuer werden. Unter den Paragrafen sollte sich deshalb der "Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit" finden.
Damit bekundet die Versicherungsgesellschaft, von diesem rechtlichen Spielraum nicht Gebrauch machen zu wollen.

Marderbisse nicht immer mitversichert

Ansonsten sind es vor allem die Kaskoversicherungen, deren Leistungen sich teils deutlich unterscheiden, weil der Gesetzgeber hier keine Vorgaben macht. Die Teilkasko-Police ist besonders sinnvoll, um Wildunfälle zu regulieren. Deutlich günstiger als die Vollkaskoversicherung kommt die Teilkasko immer dann auf, wenn ein Schaden entstanden ist, der weder einer dritten Person noch dem eigenen Verschulden zuzuordnen ist. Dies gilt auch für den bisweilen teuren Marderbiss - der nicht immer von der Versicherung übernommen wird. Mit dem Wissen um die teuren Bisse werden diese häufig genauso wie Zusammenstöße mit Wirbeltieren explizit ausgeschlossen.

Der Versicherungstarif sollte also nicht nur Schäden in Zusammenhang mit Haarwild akzeptieren, sondern für sämtliche Tiere gelten. Nicht weniger wichtig ist die sogenannte Mallorca-Police. Darunter wird die Anhebung des Versicherungsschutzes im Ausland auf deutsches Niveau verstanden, was insbesondere für einen Leihwagen von Bedeutung sein kann. Im europäischen Ausland ist die Deckungssumme üblicherweise geringer angesetzt, sodass bei einem Schadensfall ein Teil der Kosten selbst übernommen werden muss. Durch die Mallorca-Police haftet die eigene Versicherung auch hierfür.

Vor dem Vertragsabschluss: umfangreich recherchieren

Neben den Leistungen sollten natürlich auch die die Prämien miteinander verglichen werden, zumal die Preisdifferenz erheblich ausfallen kann. Entsprechende Vergleichsportale sind in der Bedienung einfach, aber häufig nicht vollständig. Aufgrund der für sie entstehenden Kosten haben sich bereits einige Direktversicherer von diesen Portalen verabschiedet. Die Suche lohnt dennoch insbesondere online, allerdings sollten viele verschiedene Versicherer miteinander verglichen werden. Ist ein günstigerer Anbieter gefunden, muss die alte Versicherung natürlich gekündigt werden. Regulär ist dies unabhängig vom Vertragsbeginn nur zum Ende des Versicherungsjahres möglich.

Die Kündigung muss dazu schriftlich bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Kommt es zu einem Schadensfall, bei dem die Versicherung regulieren muss, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen. Dasselbe gilt bei einer Erhöhung der Beiträge. Wenn diese Dinge beachtet werden, brauchen Fahrzeughalter nicht auf Leistungen zu verzichten und können ihr Fahrzeug dennoch günstig versichern. 

 

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