Regeln für Winterausrüstung auf Schnee und Eis

In vielen Ländern Europas muss entsprechend den Verhältnissen gehandelt werden.
In Deutschland dürfen Autos auf verschneiten und vereisten Fahrbahnen nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Werden dabei auch noch andere Teilnehmer behindert kann eine Strafe von 40 Euro blühen.
In Österreich besteht eine ähnliche Regelung, welche auf den Zeitraum vom 1. November bis 15. April gilt. Schneekettenpflicht besteht nur auf Straßen mit entsprechender Beschilderung.
Die Schweizer haben keine spezielle Vorschrift. Doch auch hier kann es zu Geldbußen führen sollten andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Für bestimmte Strecken in Frankreich und Italien kann die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten kurzfristig vorgeschrieben werden.
Zeitlich begrenzte Regelungen für Winterreifen gibt es in Slowenien (15. November bis 15. März), Finnland (1. Dezember bis Ende Februar), Litauen (1. November bis 1. April) sowie Estland (1.Dezember bis 31. März).
Die Benelux-Staaten – Dänemark, Polen, Bulgarien und Norwegen – überlassen die Wahl jedem einzelnen selbst. Dort darf allerdings bei entsprechenden Witterungsverhältnissen mit Ketten gefahren werden.