Winterreifenpflicht

Regelungen in Deutschland und Europa
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Die Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa

Auch im Winter lassen sich Outdoor-Liebhaber ihre nächste geplante Tour durch die deutsche und europäische Winterlandschaft mit dem eigenen SUV nicht verbieten. In einigen Ländern und auch in Deutschland herrscht dabei eine Winterreifenpflicht, die zwar schlecht für den Geldbeutel, aber gut für die eigene Sicherheit sein kann.

Die gesetzliche Vorschrift in Deutschland

Mittlerweile ist es wohl zu jedem SUV-Fahrer durchgesickert, dass Winterreifen in Deutschland nicht länger nur eine Option sind. Auch OFF ROAD hat deshalb einen Winterreifentest durchgeführt. Der genaue Gesetzestext sieht seit 2010 M+S Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte vor. Das heißt, dass kein fester Zeitraum, sondern allein die Wetterverhältnisse über die richtige Bereifung entscheiden. Denn laut Gesetzgeber garantieren M+S Reifen durch größere Profilrillen bzw. Stollen mehr Grip der Reifen bei Glätte. Wer in Deutschland trotzdem ohne entsprechende Bereifung unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von 40 Euro nach sich ziehen kann. Bei einer Behinderung des Straßenverkehrs können es bis zu 80 Euro werden. Auch der Versicherungsschutz kann dann bei der Verwicklung in einen Unfall aufgrund fahrlässigen Verhaltens teilweise aberkannt werden. Unabhängig von der Höhe des Bußgeldes kassiert der Fahrer zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Wer jetzt feststellt, dass seine eigene SUV-Bereifung nicht den Vorschriften entspricht, findet online bei Tirendo eine gute Auswahl von geeigneten Winterreifen.

Die Winterreifenpflicht im europäischen Ausland

Auch viele andere europäische Staaten sehen unterschiedliche Arten der Winterreifenpflicht vor. In der Schweiz beispielsweise werden keine Reifen vorgeschrieben, trotzdem ist eine Mithaftung bei einem Unfall möglich. Ganz anders in Österreich: Hier gilt eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 15. April. Die richtigen Reifen brauchen hier eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Bei einer Gefährdung können in Österreich bis zu 5000 Euro fällig werden. Unser Nachbarstaat Frankreich hingegen hat sich für eine Alternative zur generellen Winterreifenpflicht entschieden. Denn bei schlechten Verhältnissen können verpflichtende Verkehrsschilder aufgestellt werden. Die Mindestprofiltiefe liegt hier dann bei 3,5 Millimetern. Auch in Italien kann bei Schnee und Glätte eine Winterreifenpflicht für gewisse Strecken angeordnet werden. Länder wie Dänemark, Belgien, Großbritannien, die Niederlande oder Irland haben sich gegen eine solche verpflichtende Bereifung entschieden. Eine gute Übersicht zu allen europäischen Ländern und ihren Bestimmungen zu Schneeketten, Winterreifen und Spikes hat der Automobilclub Deutschland hier zur Verfügung gestellt. Informieren Sie sich unbedingt vorab über die Vorschriften in Ihrem Zielland, dann sind Sie für den Ernstfall sicher gewappnet.


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