Tipps zum Kfz-Versicherungswechsel

Worauf Sie achten sollten.
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Tipps zum Kfz-Versicherungswechsel

83 % der deutschen Haushalte besitzen mindestens ein Fahrzeug und damit auch eine Kfz-Versicherung. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung zählt die Kaskoversicherung zu den Hauptversicherungen der deutschen Fahrzeughalter. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Autobesitzer unzufrieden mit der abgeschlossenen Versicherung sind oder sich mehr Leistungen wünschen und somit den Anbieter wechseln möchten. Dabei ist es unabdingbar, zu wissen, worauf man beim Kfz-Versicherungswechsel achten muss.

Ratgeber für Fahrzeughalter: 5 Tipps zum Kfz-Versicherungswechsel

1. Bevor Sie die Kfz-Versicherung kündigen, ist es ratsam, sich über andere Anbieter zu informieren, das heißt die Tarife, aber auch die Versicherungsbedingungen und -leistungen zu vergleichen. Nur so kann man sicher sein, den für sich richtigen Anbieter zu finden und im Nachhinein nicht enttäuscht zu werden. Bei Verivox können Sie Preise vergleichen und sich an Musterkündigungen, die die notwendigen Eckdaten einer rechtmäßigen Kündigung aufzeigen, orientieren.

2. Zahlreiche Kfz-Versicherungen enden am 31. Dezember eines Jahres, sodass Sie spätestens bis zum 30. November den alten Vertrag kündigen müssen, sofern das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht und Ihr Vertrag eine einmonatige Kündigungsfrist beinhaltet. Es ist jedoch sinnvoll, sich die Vertragsbedingungen noch einmal genau anzusehen.

3. Sie sollten den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue Vertrag bereits vereinbart ist. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung dürfen Versicherer die nicht obligatorische Teil und Vollkaskoversicherung beziehungsweise Antragssteller nämlich auch ablehnen. Laufzeitüberschneidungen sollten Sie aus finanziellen Gründen vermeiden.

4. Es gibt auch Sonderkündigungsrechte. So zum Beispiel nach einem Schadensfall, bei einem Fahrzeugwechsel oder wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen verändert. Wenn Sie aus einem solchen Grund kündigen wollen, sollten Sie innerhalb eines Monats nach Eintreten des Kündigungsgrundes kündigen.

5. Das Kündigungsschreiben verschicken Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit die Kündigungsbestätigung offiziell unter Dach und Fach ist bzw. der Fahrzeughalter den Nachweis in den Händen hält, dass die Kündigung firstgerecht beim Anbieter eingegangen ist. Eine schriftliche Kündigung sowie deren Bestätigung sind deshalb unbedingt erforderlich.

Generell kann man die Kfz-Versicherung also problemlos kündigen. Wichtig ist nur, dass man die Kündigung Schritt für Schritt plant und sich genauestens über die alten sowie neuen Vertragsbedingungen informiert.

 

Bild: © Siri Stafford/Digital Vision/Thinkstock

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