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Urteil: Toilettensuche rechtfertigt keine Raserei

Amtsgericht verurteilt „toilettensuchenden Raser“ zu Fahrverbot und 315€ Bußgeld

19.03.2014

Der Fahrer des Fahrzeugs, das mit 132 km/h bei erlaubten 70 auf einer Landstraße geblitzt wurde, gab an, sich in einer „notstandsähnlichen Situation“ befunden zu haben.
Der schmerzhafte Druck auf seinen Darm und der unbändige Wunsch schnellstmöglich eine Toilette zu finden hätten ihn vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und das Hinweisschild übersehen lassen.
Das Amtsgericht Lüdinghausen sah die allerdings anders. Der Fahrer ist schon vorher gleichermaßen in Erscheinung getreten und hätte auf Grund seiner ihm bekannten Krankheitsgeschichte einen Weg wählen sollen, der ihn an ausreichend Toiletten vorbei führen hätte sollen. Jetzt muss er einen Monat lang auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen.

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