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Service: UPDATE Winterreifenverbot Italien

Neue Recherchen und neues Schreiben des ADAC geben Anlass zur Hoffnung.

27.06.2014

Unsere Recherche bei den Italienischen Behörden und dem ADAC hat ergeben, dass es KEIN generelles Winterreifenverbot für die Reifen bis zu dem Speedindex Q gibt. Aus einem Schreiben des ADAC geht nun hervor:
Ausdrücklich NICHT von dem Verbot betroffen sind Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Geschwindigkeitsindex „Q“ oder darunter, die häufig bei Wohnmobilen oder Geländewagen verwendet werden, solange der in den Zulassungspapieren geforderte Geschwindigkeitsindex ( des Reifens/Anm.d.R. ) erreicht oder überschritten wird.
Das bedeutet, für Geländewagenfahrer und Wohnmobilisten ist es sinnvoll, sich zu vergewissern, ob und welcher Geschwindigkeitsindex für die Reifengröße seines Fahrzeugs eingetragen ist. Falls die Reifengröße OHNE einen Geschwindigkeitsindex eingetragen ist, raten wir dazu, sich diesen nach Herstellervorgaben nachträglich eintragen zu lassen. Noch nicht überprüfen konnten wir, ob eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers auf Reisen nach Italien akzeptiert wird. Die italienischen Behörden weisen ausdrücklich auf eine Eintragung im Fahrzeugschein hin.

Info: www.adac.de

 

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