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Neue Rechtslage

Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zulässig

Der Bundesgerichtshof hat über die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht positiv entschieden. Der Entscheidung vorausgegangen war die Klage eines Autofahrers, der mit seiner Kamera beweisen wollte, dass er an einem Verkehrsunfall keine Schuld trug. Dies war vom Gericht aus Datenschutzgründen abgelehnt worden.
Im Urteil des BGH heißt es unter anderem, dass sich der aufgezeichnete Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum bewege und seine Personalien im Falle eines Unfalls angeben müsse. Somit rückten die Datenschutzbedenken in einem solchen Fall in den Hintergrund. Bisher lag es im Ermessen des zuständigen Richters, ob er die Aufzeichnungen als Beweismittel zulässt.

Info: www.bundesgerichtshof.de

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