23.05.2014
Das Verbot gilt vom 15.05 bis zum 14.10.2014 für ALLE Autofahrer, auch NICHT-Italiener, und wird bei Nichtbeachtung hart bestraft. Ursprünglich nur für Winterreifen gedacht, die den Speed-Index L bis Q auf der Seitenflanke verzeichnet haben, fallen laut dieser Gesetzgebung auch Ganzjahresreifen mit ausgewiesener M+S-Kennung in die "unerlaubte" Gruppe. Winterreifen mit höherem Geschwindigkeitsindex (Speed-Index R-Z) dürfen nach wie vor gefahren werden, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit der Eintragung in den KFZ-Papieren übereinstimmt. Unter das neue Gesetz fallen logischerweise viele AT- und MT-Reifen und Hauptleittragende sind Geländewagen- und Wohnmobilfahrer. Strafen bei Nichtbeachtung reichen von 419 bis 1.689 Euro und es droht eine Stilllegung direkt vor Ort.
Info: www.adac.de