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Führerschein: Neuregelung ab Januar 2013

Am 19. Januar 2013 tritt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft.

23.12.2012

Alle Führerscheine, die die Behörden ab diesem Datum erteilen sind automatisch auf 15 Jahre befristet. Dies gilt auch für Verlängerungen und dem Ersatz von verlorengegangenen Fahrerlaubnissen.
Laut TÜV Rheinland bleiben alle vor dem 18. Januar 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse bis zum 18. Januar 2033 gültig. Erst dann müssen sie getauscht werden.

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