23.12.2012
Alle Führerscheine, die die Behörden ab diesem Datum erteilen sind automatisch auf 15 Jahre befristet. Dies gilt auch für Verlängerungen und dem Ersatz von verlorengegangenen Fahrerlaubnissen.
Laut TÜV Rheinland bleiben alle vor dem 18. Januar 2013 ausgestellten Fahrerlaubnisse bis zum 18. Januar 2033 gültig. Erst dann müssen sie getauscht werden.

