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Anhänger am PKW geht nicht ohne Versicherung

5 Fragen für Neubesitzer

24.11.2014

Anhänger sind auf Deutschlands Straßen häufig anzutreffen. Sie kommen zum privaten oder beruflichen Transport von Materialien ebenso zum Einsatz, wie für das Bewegen von Sportpferden, Snowboard- und Kanuausrüstung oder auch als Wohnanhänger für Campingfreunde. Doch um ein sogenanntes Gespann – also ein Auto mit angekoppeltem Hänger – bewegen zu dürfen, ist einiges zu beachten. Im Interview gibt Lars Weiland unabhängiger Experte des Portals www.anhaenger-versicherung.de Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Anhänger.

Herr Weiland, wer darf überhaupt ein Gespann mit einem Anhänger fahren?

Im Grunde jeder mit einem normalen PKW-Führerschein. Allerdings setzt der Führerschein der Klasse B hier bestimmte Grenzen. Denn damit darf man eine Maximallast von 3,5 Tonnen des Gesamtgespanns fahren – beziehungsweise eine Anhängerlast von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Für einen herkömmlichen Umzug im „Zweimannhaushalt“ reicht dies jedoch zum Beispiel ohne Probleme aus. Etwas mehr Spielraum haben Besitzer eines Klasse 3-Führerscheins: Sie dürfen deutlich schwerere Gefährte bewegen, nämlich Zugfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen Gewicht plus Anhänger. Insgesamt darf das Gespann bis zu 7,5 Tonnen wiegen.

Um als Besitzer eines Führerscheins der Klasse B ebenfalls mehr Spielraum beim Gewicht von Anhänger und Zugfahrzeug zu haben, kann in einem Zusatzlehrgang die Klasse BE erworben werden.

Welches Gewicht darf man an ein Auto hängen?
Neben der Führerscheinklasse hängt das zulässige Gewicht auch vom Zugfahrzeug ab. In dessen Fahrzeugschein ist genau angegeben, welche maximale Last angehängt werden darf. In der Regel gilt, dass das angehängte Gewicht das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf. SUVs allerdings dürfen zum Teil auch Lasten bis zu 3,5 Tonnen ziehen.

Neben der Anhängerlast an sich, ist auch die Stützlast wichtig – das ist das Gewicht, das auf die Kupplung drückt. Sie ist ebenfalls im Fahrzeugschein vermerkt und sollte nach Möglichkeit weder über- noch unterschritten werden, damit der Anhänger optimal gesteuert werden kann.

Muss ein Anhänger extra zugelassen werden?
Ja, es besteht eine Zulassungspflicht für Anhänger. Das heißt, vor dem ersten Bewegen des Hängers im Straßenverkehr muss dieser auf der Zulassungsstelle angemeldet und mit einem eigenen Nummernschild versehen werden.

Gibt es auch zulassungsfreie Anhänger?

Die gibt es. Allerdings handelt es sich dabei um Sonderfälle, die eigentlich ausschließlich für Land- oder Forstwirtschaft gelten. Derartige Hänger dürfen dann aber nicht schneller als mit maximal 25 km/h bewegt werden.

Welche Versicherungen sind vorgeschrieben für Anhänger?

Um einen Anhänger zulassen zu können, muss mindestens eine eigene Haftpflichtversicherung dafür nachgewiesen werden. Das funktioniert also ähnlich wie beim Auto: Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung. Neben der Haftpflichtversicherung, die sämtliche Schadensforderungen Dritter übernimmt, die durch den Einsatz des Hängers entstanden sind, ist jedoch auch eine Kaskoversicherung für das Gefährt durchaus sinnvoll. Vor allem hochpreisige Modelle – zum Beispiel teure Pferdetransporter, Wohnanhänger oder Transporter von Sportgeräten – sollten mit einer Vollkaskoversicherung versehen werden. Denn ansonsten bleibt der Besitzer auf Schäden am Anhänger selbst finanziell sitzen. Zumindest eine Teilkasko ist wirklich sinnvoll, weil sie Risiken wie Beschädigungen durch Naturgewalten oder Wildtiere abdeckt.

Anhänger können in vielen Situationen sehr hilfreich sein. Doch ob Wohnanhänger, Pferdetransporter oder Sportanhänger: Vor dem Start sollten die Fahrzeugbesitzer nicht nur Gewichts- und Führerscheinklassen beachten, sondern auch Versicherung und Zulassung des Hängers.

Info: www.anhaenger-versicherung.de

 

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